Achter Abschnitt



Falsche oder fehlende Papiere

Artikel 43
 
 (1) Fahrzeuge, deren Papiere nicht in Ordnung sind,
unterliegen der Aufbringung.

 (2) Die Papiere eines Fahrzeugs sind nicht in Ordnung:

  1. wenn doppelte, falsche oder gefälschte Papiere
    vorgefunden werden;
  2. wenn wesentliche Papiere fehlen, vernichtet oder
    beiseite gebracht worden sind.

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